Aktualisierung Distanzunterricht

Liebe Eltern der Marktschule Ickern,

das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) ist verabschiedet worden. Dieses hat für uns folgende Konsequenzen. „Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz im Kreis ankommt. Diese Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

Das MAGS hat heute Vormittag auf seiner Internetseite für den Kreis Recklinghausen diese „Notbremse“ gezogen.

Der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Marktschule wird somit ab Dienstag, dem 27.04.2021 weiterhin ausschließlich im Distanzlernen bis auf weiteres stattfinden.

Die Materialausgabe für Ihre Kinder wird in bekannter Weise in den Klassen organisiert. Weitere Informationen erhalten Sie durch Ihre Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.

Sollten Ihre bisher beantragten Betreuungszeiten bestehen bleiben, müssen Sie wieder nichts veranlassen! Wir verlängern Ihren Betreuungsantrag.

Bei kleinen Änderungen teilen Sie uns diese bitte kurzfristig telefonisch oder formlos per Mail 129045@schule.nrw.de mit.

In der Notbetreuung gilt weiterhin die Verpflichtung zum Selbsttest!  

Wir wünschen ihnen trotz der fortwährenden Unklarheiten, kurzfristigen Entscheidungen und Informationen ein schönes Restwochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Lüdke
Schulleitung