Aktuelle Elterninformationen

Liebe Eltern,

in den letzten Tagen erreichen uns immer wieder Fragen, die den Schulbetrieb in der Corona-Zeit betreffen. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige Antworten geben. Auf unserer Homepage oder auf offiziellen Seiten können Sie sich weiterhin ständig informieren.

Besteht an Schulen eine Maskenpflicht?

„Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Weitere Informationen zu den Hygienemaßnahmen an Schulen sind hier hinterlegt.“

In der Schule wird die Abstandsregel gewährleistet, so dass Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind auch in der Schule eine Maske tragen sollte.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200418/index.html

Welche Hygienemaßnahmen gelten im Schülerverkehr?

„Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem Weg zu Schule so gering wie möglich zu halten, haben das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände gemeinsam Hinweise und Empfehlungen für den Schülerverkehr erarbeitet. So werden Schülerinnen und Schüler dringend gebeten, selbst mitgebrachte Alltagsmasken zu tragen. Ab 27. April gilt die Pflicht, im ÖPNV Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, auch im Schülerverkehr. Auch soll auf Abstand und das Einhalten der Hygieneregeln geachtet werden. Wo möglich, sollen Schülerinnen und Schüler den Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen.“ Dies bitte nur in Begleitung von Erwachsenen.

Wann wird der Schulbetrieb wieder aufgenommen?

„Ab dem 4. Mai sollen die Grundschulen ihren Schulbetrieb wiederaufnehmen, sollte die Entwicklung der Infektionsraten dies zulassen. In den Grundschulen ist dies zunächst auf die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 beschränkt, um diese Kinder gut auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.“ Wir arbeiten mit Hochdruck in Kooperation mit der Stadt Castrop-Rauxel an der Umsetzung und den dafür vorgesehen hygienischen, räumlichen und personellen Vorgaben. Wir warten noch auf genaue Informationen aus dem Schulministerium.

Wer darf in die Notbetreuung?

„Die Schulen in NRW haben seit Mittwoch, 18. März 2020, eine Notbetreuung eingerichtet. Damit werden Eltern unterstützt, die beide (oder als Alleinerziehende) im Bereich sogenannter Kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort einen unverzichtbaren Beitrag zur Krankenversorgung oder zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung leisten. Soweit Schülerinnen und Schüler im Regelbetrieb an Angeboten des Ganztags teilnehmen, bezieht sich die Notbetreuung auch darauf.“

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle Fragen beantworten können.

Liebe Grüße und bleiben Sie gesund!

Ute Lüdke