Elternbrief – Lollitest und Wechselunterricht

Liebe Eltern,

nach der Feststellung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) werden die Schülerinnen und Schüler ab dem 10.Mai 2021 bis auf Weiteres wieder im Wechselunterricht beschult werden.

  • In jeder Klasse bestehen die festen Gruppen A und B, die von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer eingeteilt wurden. In der Kalenderübersicht, die Sie erhalten haben oder auf  www.marktschuleickern.de herunterladen können, sehen Sie an welchem Tag Ihr Kind in die Schule kommt. Sie finden diese auch im Anhang an diesen Brief.
  • Das Betreuungsangebot von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr für die OGS-Kinder und bei Bedarf auch für die Notbetreuung während der Schulzeit bleiben weiterhin bestehen.

Sollten Ihre bisher beantragten Betreuungszeiten bestehen bleiben, müssen Sie nichts veranlassen! Wir verlängern Ihren Betreuungsantrag.

Bei kleinen Änderungen teilen Sie uns diese bitte kurzfristig telefonisch oder formlos per Mail 129045@schule.nrw.de mit.

Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

wie Sie bereits wissen, können Schülerinnen und Schüler nur noch am Betreuungsangebot der Schule oder am Unterricht teilnehmen, wenn Sie zweimal wöchentlich an Coronatests teilnehmen oder einen Testnachweis erbringen.

Neuerdings kann man alternativ zum negativen Test auch einen Nachweis über eine bereits erfolgte Immunisierung erbringen. Die Immunisierung kann bei Kindern nachgewiesen werden durch den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

Quelle: Schulministerium NRW

Lolli-Tests

Das Ministerium hat eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus ab dem 10. Mai bereitgestellt.

Mit diesem einfachen Speicheltest wird zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe A oder B auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird. Weitere Informationen zum Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Quelle: Schulministerium NRW

Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?

Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?

Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Wir informieren Sie, als Eltern der betroffenen Kinder, umgehend telefonisch und per E-Mail.

Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am Morgen nach der Testung vor Schulbeginn erfolgt. In jedem Fall versuchen wir es schnellstmöglich.

Nun muss zu Hause eine Zweittestung erfolgen. Für diesen Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkit für die Testung zu Hause.

Quelle: Schulministerium NRW

Sie führen mit Ihrem Kind den Test durch (30 Sekunden lutschen) und bringen das Testkit bis 09:00 Uhr zur Schule, damit es von hier aus zur Einzelauswertung in ein Labor gebracht wird.

Durch den Test zu Hause ist sichergestellt, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss. Alle Kinder sind somit in ihren Persönlichkeitsrechten geschützt.

Was passiert, wenn ein Testkit des Zweittests nicht an der Schule abgegeben wird?

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung (z.B., wenn ein Testkit nicht bis 09:00 Uhr zur Schule gebracht wird) die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Dieser einfache und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben.

Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für unsere Kinder sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.

Sollte sich die Lage wieder ändern, werden wir Sie kurzfristig informieren.

Herzliche Grüße und alles Gute!

Rektorin

Ute Lüdke