Unfallversicherung
Trotz aller Bemühungen sind Unfälle während der Schulzeit leider nicht zu vermeiden. Alle Kinder sind jedoch bei Schulantritt durch den Gemeindeunfallversicherungs-Verband während des Unterrichts, in der Pause, auf dem Schulweg und auf allen Veranstaltungen der Schule wie bei Ausflügen oder Sportfesten versichert.
Falls Sie nach solchen Schulunfällen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, müssen Sie das unverzüglich der Schule melden, damit eine Unfallmeldung von der Schule erfolgen kann. Informieren Sie auch bitte immer Ihren Arzt, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Haftpflichtschäden (Ihr Kind richtet z.B. in der Schule einen Schaden an) sind grundsätzlich nicht versichert. (Sie werden über die Familienhaftpflicht-Versicherung geregelt.)
Krankheit
Wenn Ihr Kind erkrankt ist und deshalb nicht die Schule besuchen kann, muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden. Das kann mündlich oder schriftlich erfolgen, z.B. über eine kurze schriftliche Nachricht, die einem Mitschüler/einer Mitschülerin mitgegeben werden kann.
Handelt es sich um eine ansteckende Krankheit Ihres Kindes wie etwa Windpocken, Läuse oder Ähnliches, so muss der Grund des Schulversäumnisses bekannt gegeben werden.
Bei längerer Krankheitsdauer oder bei Erkrankungen unmittelbar vor oder nach den Ferien ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Telefonkette
Zu Beginn eines Schuljahres einigen sich die Klassenpflegschaften darauf, eine Telefonkettenliste anzulegen. Im Bedarfsfall, etwa bei plötzlicher Erkrankung des Klassenlehrers/ der Klassenlehrerin, bei Stundenplanänderungen durch Vertretungsunterricht oder Ähnliches, werden die erstgenannten Familien der Liste von der Schule telefonisch informiert. Diese müssen dann unverzüglich die nächste Familie der Liste benachrichtigen. Ist diese Familie nicht zu erreichen, so muss automatisch die übernächste Familie angerufen werden. Wichtig ist, dass die Kette nicht unterbrochen wird, so dass die Liste bis zum letzten Namen durchläuft!
Sind Sie in der Regel vormittags nicht zu Hause zu erreichen, so geben Sie bitte im Sekretariat eine Ersatznummer an (Nummer der Arbeitsstelle oder Ihre Handynummer). Bitte informieren Sie bei Telefonnummeränderungen sofort den/die Lehrer/in oder das Sekretariat.
Beurlaubung
- Bei einem Urlaub bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres kann der/die KlassenlehrerIn einen schriftlichen Antrag genehmigen. Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann Ihr Kind nur in dringenden Ausnahmefällen von der Schule befreit werden.
- Ihr Kind kann nur aus sehr wichtigen Gründen von der Schule beurlaubt werden. Eine Beurlaubung von bis zu zwei Wochen muss bei der Schulleitung beantragt werden. Der Antrag sollte mindestens 6 Wochen vorher schriftlich bei der Schule eingehen. Beurlaubungen darüber hinaus entscheidet die Schulaufsicht.
Stundentafel
Für alle Schulen des Landes NRW sind durch die so genannten Stundentafeln die Anteile der einzelnen Fächer für die verschiedenen Klassenstufen sowie die jeweilige Stundenzahl festgelegt:
Stundentafel | Schuleingangsphase
1. Schuljahr 2.Schuljahr 20-21 Std. |
3. Schuljahr
25- 26 Std. |
4. Schuljahr
26-27 Std. |
Deutsch,Sachunterricht, Mathematik, Förderunterricht | 12 12 | 14 -15 | 15 – 16 |
Kunst, Musik | 3 – 4 3 – 4 | 4 | 4 |
Englisch | 1.Hj: 0 / 2.Hj:2 2 | 2 | 2 |
Religion | 2 2 | 2 | 2 |
Sport ( Schwimmen*) | 3(0) 1 (2) | 3 (0) | 3 (0) |
* Schwimmen: In der Marktschule besteht der Sportunterricht im 2. Schuljahr aus 2 Stunden Schwimmen und einer Stunde normalem Sportunterricht.
Stundenplanübersicht
Stunde |
Zeit |
1. | Offener Anfang ab 8.00 Uhr
08.15 – 09.00 Uhr |
2. | 09.00 – 09.45 Uhr |
Hofpause | 09.45 – 10.00 Uhr |
Frühstückspause | 10.00 – 10.15 Uhr |
3. | 10.15 – 11.00 Uhr |
4. | 11.00 – 11.45 Uhr |
Hofpause | 11.45 – 12.00 Uhr |
5. | 12.00 – 12.45 Uhr |
6. | 12.45 – 13.30 Uhr |